In Deutschland sind Balkonkraftwerke mehr als nur ein Trend – sie sind eine Revolution in der privaten Energieerzeugung. Aktuell sind über 250.000 dieser Anlagen in Betrieb, aber bemerkenswerterweise wurden nur etwa die Hälfte davon bei der Bundesnetzagentur registriert. Dies weist auf eine bedeutende Diskrepanz zwischen der praktischen Nutzung und der formalen Anmeldung hin.
Im Jahr 2023 wurde von der Bundesregierung eine entscheidende Photovoltaik-Strategie verkündet, die den Anschluss von Balkon-PV-Anlagen erheblich vereinfacht. Die neue Regelung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, diese Anlagen selbstständig und ohne die Notwendigkeit von Fachpersonal zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
Mit Beginn des Jahres 2024 stehen Besitzer von Balkon-Solaranlagen vor einigen wichtigen Änderungen. Hier geben wir einen detaillierten Überblick über die Neuerungen und ihre Auswirkungen
1.800-Watt-Einspeisegrenze: Die bisherige Grenze von 600 Watt für die Einspeisung in das Stromnetz wird auf 800 Watt angehoben. Dies ermöglicht es Ihrem Balkonkraftwerk bzw. Ihrem Wechselrichter, mehr Strom einzuspeisen, was eine deutliche Verbesserung darstellt.
2.Vereinfachung bei der Anmeldung: Ab 2024 ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) erforderlich, ohne die bisherige Notwendigkeit einer Anmeldung beim Netzbetreiber.
3.Keine Einstufung als Bauprodukt: Balkonkraftwerke werden nicht mehr als Bauprodukte angesehen. Das bedeutet, dass sie auch über 4 Meter Höhe montiert werden dürfen und es keine Begrenzung der Modulgröße auf zwei Quadratmeter mehr gibt.
4.Maximale Modulleistung von 2000 Wp: Die Gesamtleistung der Solarmodule eines Balkonkraftwerks darf 2000 Watt Peak (Wp) nicht überschreiten. Diese geplante Beschränkung ist derzeit jedoch noch nicht in Kraft.
5.Mehrwertsteuerbefreiung: Balkonkraftwerke genießen auch im Jahr 2024 eine Mehrwertsteuerbefreiung, was eine signifikante Kosteneinsparung bedeutet.
6.Erlaubnis für Schuko-Stecker: Die Verwendung von Schuko-Steckern ist bis zu einer Leistung von 800 Watt gestattet.
7.Vorübergehende Duldung rückwärts laufender Zähler: Bis zum Austausch durch moderne Messgeräte ist es temporär erlaubt, dass sich Stromzähler rückwärts drehen.
8.Regionale Förderprogramme: 2024 gibt es unterschiedliche Förderprogramme für Balkonkraftwerke in verschiedenen deutschen Regionen.
9.Kein Verbot durch Vermieter: Ein Vermieter darf die Installation eines Balkonkraftwerks nicht generell untersagen, sofern dieses den baurechtlichen Anforderungen entspricht und die Immobilie nicht beeinträchtigt.
Aktueller Hinweis!!!
Leider wurde der Großteil des Solarpakets I bis Dezember vom Bundestag nicht verabschiedet, was bedeutet, dass die 800-Watt-Grenze zum 01.01.2024 noch nicht wirksam sein wird. Nach aktuellen Informationen soll der Rest des Solarpakets I am 22. März 2024 zur Abstimmung stehen. Bitte bleiben Sie dran und folgen Sie unserem Blog, um stets die neuesten Informationen über Balkonkraftwerke zu erhalten!
Im Folgenden möchten wir Ihnen diese neuen Regelungen im Detail erläutern. Schauen wir uns jede einzelne Änderung an und verstehen wir, welche Bedeutung sie für Eigentümer von Balkonkraftwerken und andere Beteiligte haben.
1.Wird die Einspeiseleistungsgrenze für Balkonkraftwerke im Jahr 2024 auf 800 Watt erhöht?
Im Frühjahr 2024 wird die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt erhöht. Dies stellt im Vergleich zur bisherigen Grenze von 600 Watt eine zusätzliche Einspeisemöglichkeit von 200 Watt dar. Vorausgesetzt, Ihr Wechselrichter unterstützt 800 Watt, können Sie die entsprechende Anpassung vornehmen.
Aktuell gilt weiterhin die offizielle Einspeisegrenze von 600 Watt, bis das gesamte Solarpaket I vom Bundestag im neuen Jahr verabschiedet wird. Erst mit der Verabschiedung des vollständigen Solarpakets im Jahr 2024 durch den Bundestag wird der Weg für die Umsetzung der 800-Watt-Grenze freigemacht. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld während dieser Übergangszeit.
Haben Sie eine 800W Balkonkraftanlage von Maysun Solar erworben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Mit dem im Set enthaltenen Hoymiles DTU-Lite-S und der mobilen Anwendung S-Miles Cloud können Sie die Ausgangsleistung Ihrer Anlage von 800W auf 600W reduzieren, um den aktuellen offiziellen Beschränkungen zu entsprechen. Sobald die Entscheidung, die Einspeisegrenze auf 800 Watt zu erhöhen, durchgesetzt wird, können Sie die Leistung Ihrer Anlage wieder auf 800W erhöhen. Für detaillierte Anweisungen zur Anpassung der Leistung Ihres Balkonkraftwerks, können Sie den Leitfaden zur Leistungsanpassung von Balkonkraftwerken konsultieren.
2.Was ändert sich bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks ab 2024?
Im Jahr 2024 wird die Anmeldung eines Balkonkraftwerks deutlich vereinfacht. Nun ist es ausreichend, Ihr Balkonkraftwerk lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dies sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Die zuvor erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, was den Prozess wesentlich erleichtert. So können Sie Ihr Balkonkraftwerk kaufen, installieren und in Betrieb nehmen, bevor Sie sich um die Registrierung kümmern müssen.
Bis zur vollständigen Verabschiedung des Solarpakets I durch den Bundestag ist jedoch mit einer Verzögerung bei der Vereinfachung des Anmeldeverfahrens zu rechnen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiterhin: Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk sowohl beim Netzbetreiber anmelden als auch im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren.
3.Wie hoch darf ich ein Balkonkraftwerk ab 2024 montieren? Wie groß dürfen die Module eines Balkonkraftwerks ab 2024 sein?
Seit August 2023, laut einer offiziellen Klarstellung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), gelten Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte. Diese Änderung führt zu folgenden wichtigen Neuerungen ab 2024:
- Die Bestimmungen bezüglich der Überkopfverglasung sind für Balkonkraftwerke nicht länger anwendbar. Das heißt, es ist Dir jetzt erlaubt, Dein Balkonkraftwerk in einer Höhe von über 4 Metern zu montieren.
- Außerdem entfällt die bisherige Beschränkung auf eine Fläche von 2 Quadratmetern für Solarmodule, die als Teil eines Balkonkraftwerks an oder auf einem Gebäude installiert werden.
Diese Änderungen ermöglichen eine flexiblere Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken, was die Montagehöhe und die Größe der Module betrifft.
4.
Wieviel Wp (Watt Peak) darf ein Balkonkraftwerk ab 2024 aufbringen?
Nach den aktuellen Regelungen der Bundesregierung sollte ab 2024 die maximale Nennleistung eines Balkonkraftwerks auf 2.000 Watt Peak (Wp) beschränkt werden. Dies würde bedeuten, dass die Summe aller installierten Solarmodule eines Balkonkraftwerks diese Grenze nicht überschreiten darf.
Allerdings ist zu beachten, dass diese geplante Beschränkung auf 2.000 Wp zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von über 2.000 Wp derzeit weiterhin zulässig sind. Dies ist besonders relevant für Personen, die bereits leistungsstärkere Anlagen besitzen oder planen, solche zu installieren. Es ist wichtig, die Entwicklungen in der Gesetzgebung im Auge zu behalten, da eine zukünftige Umsetzung der 2.000 Wp-Grenze noch möglich ist.
5.Sind Balkonkraftwerke auch 2024 von der Mehrwertsteuer befreit?
Ja. Ab dem 1. Januar 2023 genießen Käufer und Installateure von Balkonkraftwerken mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt eine Mehrwertsteuerbefreiung von 0%, was einer Kosteneinsparung von 19% entspricht. Darüber hinaus sind Betreiber von Balkonkraftwerken von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelungen wurden ab 2023 eingeführt und gelten auch weiterhin im Jahr 2024.
6.Dürfen Balkonkraftwerke im Jahr 2024 Schuko-Stecker verwenden?
Um die flächendeckende Nutzung von Balkonkraftwerken zu vereinfachen, sprach sich der VDE im Januar 2023 öffentlich für die Duldung von Schuko-Steckern bei Einspeiseanlagen mit einer Leistungsgrenze bis zu 800 W aus.
Ein großer Vorteil von Balkonkraftwerken ist die Plug & Play-Funktionalität, also das einfache Anschließen und Inbetriebnehmen. Derzeit ist es erlaubt, herkömmliche Schuko-Stecker für diese Anlagen zu verwenden. Die Bundesregierung plant jedoch, dieses Thema offiziell in die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 aufzunehmen. In der Photovoltaik-Strategie wird hervorgehoben, dass Wechselrichter mit Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ein vergleichsweise geringes Risiko für Stromschläge und Brände aufweisen, ähnlich wie andere Haushaltsgeräte.
Der Anschluss eines Balkonkraftwerks über eine Schuko-Steckdose ist gestattet. Allerdings bleibt die Verwendung von Mehrfachsteckdosen (Verteilern) weiterhin untersagt. Möglicherweise werden auf den Kabeln Warnhinweise angebracht, um Risiken deutlicher zu machen und die Transparenz für Nutzer zu erhöhen.
Die von Maysun Solar verkauften Balkonkraftwerke verfügen in der Regel über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), um das Risiko gefährlicher Spannungen beim Abziehen des Steckers zu minimieren.
7.Ist es erlaubt, dass sich der Stromzähler bei einem Balkonkraftwerk vorübergehend rückwärts dreht?
Ja, es ist vorübergehend erlaubt, dass sich der Stromzähler bei einem Balkonkraftwerk rückwärts dreht. Früher war es rechtlich problematisch, wenn jemand einen veralteten Ferraris-Zähler benutzte und mehr als 4% des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeiste, da der Zähler rückwärts laufen konnte. Die Bundesregierung plant jedoch jetzt, die Nutzung von rückwärtslaufenden Zählern bei Balkonkraftwerken temporär zu dulden. Diese Übergangsregelung bleibt in Kraft, bis der Verteilnetzbetreiber die Notwendigkeit des Austauschs des alten Zählers durch ein modernes Messgerät (üblicherweise ein Zweirichtungszähler) geprüft und, falls erforderlich, diesen ausgetauscht hat.
Es ist allerdings nicht geplant, dauerhaft rückwärtslaufende Zähler zu betreiben, da dies nicht als sachgerecht angesehen wird. Laut dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende von 2016 sollen bis 2032 alle Messstellen, einschließlich derer für Steckersolargeräte, zumindest mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet werden.
Nach aktuellen Informationen vom Juli 2023 hat der Netzbetreiber vier Monate Zeit, um alte Zähler bei der Nutzung eines Balkonkraftwerks auszutauschen. Während dieser Übergangszeit dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk auch dann anschließen, wenn der alte Zähler noch nicht vom Netzbetreiber ausgetauscht wurde. Der neue Gesetzesentwurf sieht eine vorübergehende Akzeptanz der Rückwärtsdrehung alter Zähler vor. Sollte Ihr Netzbetreiber aufgrund hoher Nachfrage den Austausch Ihres Zählers verzögern, könnte dies für Sie sogar finanziell vorteilhaft sein. Bei einem alten Ferraris-Zähler ist nämlich jede überschüssig eingespeiste Kilowattstunde etwa fünfmal so viel wert wie die Einspeisevergütung von großen Dachanlagen.
8.Gibt es im Jahr 2024 Förderprogramme für Balkonkraftwerke?
Bislang gibt es kein bundesweites Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke. Die Förderung von Balkonkraftwerken hängt von der jeweiligen Region ab, und die Förderraten sowie die Bedingungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Klicken Sie auf den folgenden Blogbeitrag, um mehr über die Förderpolitik für Photovoltaik-Balkonkraftwerke in Deutschland im Jahr 2024 zu erfahren, einschließlich der Maßnahmen auf Bund- und Landesebene.
9.Kann der Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks untersagen?
Laut eines Gerichtsurteils dürfen Vermieter das Anbringen einer Mini-Photovoltaikanlage nicht pauschal verbieten, da diese Anlagen einen Beitrag zum staatlichen Ziel des Umweltschutzes leisten. Es ist jedoch wichtig, dass die Balkonkraftanlage baurechtlich zulässig ist, optisch nicht störend wirkt, leicht demontierbar und fachmännisch installiert wird, ohne dabei die Immobilie zu beschädigen.
Ratschlag: Auch wenn im Mietvertrag keine explizite Regelung zur Installation eines Balkonkraftwerks vorhanden ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Dies kann helfen, spätere Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
Wichtig: Falls die Anlage an der Hauswand, dem Dach oder der Balkonbrüstung befestigt werden soll, ist die Einholung einer Genehmigung unerlässlich.
Referenz:
https://priwatt.de/blog/balkonkraftwerk-gesetz-2024-alle-aenderungen/
https://clipnshade.de/balkonkraftwerk-faq/
https://dein-sonnenstrom.de/19-umsatzsteuer-beim-kauf-eine-solaranlage-sparen/
https://www.energiemagazin.com/balkonkraftwerk/vereinfachte-regeln/
https://www.vde-verlag.de/normen/1100702/e-din-vde-v-0126-95-vde-v-0126-95-2022-11.html
https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/balkonkraftwerk/wieland-oder-schukostecker
https://priwatt.de/blog/stromzahler-mini-solaranlage-welchen-zahler-brauche-ich-fur-mein-balkonkraftwerk/
https://epp.solar/regelungen-fur-balkonkraftwerke-2024-gesetzliche-aktualisierung-und-verzogerung-der-abstimmung/
https://clipnshade.de/balkonkraftwerk-so-funktioniert-es/#anmeldung
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