Vor nicht allzu langer Zeit hat einer unserer österreichischen Kunden eine Photovoltaik-Anlage an der Wand seines Hofes installiert. Dies hat einige Leute zu der Frage veranlasst, ob wir den Standort der PV-Anlage frei wählen können. Ist die Installation einer PV-Anlage Zulassungsfrei auch möglich?
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Brauchen Photovoltaik-Anlage eine Baugenehmigung?
Im Allgemeinen sind keine Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen notwendig. Diese Aussage gilt für PV-Anlage, die auf Dächern der Wohngebäude montiert werden. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung erforderlich. In fast allen Bundesländern gilt für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 9 Metern die Genehmigungspflicht, da sie das Landschaftsbild verändern.
In Deutschland hat jedes der 16 Bundesländer seine eigene Landesbauordnung– das ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Das vereinfacht die ganze Angelegenheit nicht gerade. Bevor Sie eine PV-Anlage installieren, sollten Sie sich über die entsprechenden Vorschriften in Ihrem Land informieren.
Tipps für die Planung einer PV-Anlage
Denkmalgeschützte Gebäude
Bei der Planung einer Photovoltaikanlage müssen der Denkmalschutz sowie örtliche Bebauungspläne beachtet werden. Wenn Sie also eine Photovoltaik-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder auf einem Gebäude neben einem denkmalgeschützten Gebäude installieren wollen, ist dafür eine Genehmigung der Behörden erforderlich.
Wenn Bäume Ihre PV-Anlage verschatten
Der Ertrag einer PV-Anlage ist direkt von der Sonneneinstrahlung abhängig. Verschattung Schatten schmälern den Ertrag einer PV-Anlage erheblich. Wenn sich neben Ihrem Haus Bäume befinden, die die PV-Anlage beschatten könnten, sollten Sie diese Bäume nicht entfernen oder auch nur stark einkürzen! Dies kann zu Geldstrafen führen. In Deutschland geht Baumschutz vor Photovoltaik-Anlage. Ob ein Baum gefällt werden kann, um eine Verschattung der Photovoltaikanlage zu vermeiden? Dies ist eine Frage, die von Fall zu Fall zu entscheiden ist.
Vorschriften zu Photovoltaik-Baugenehmigungen in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Landesbauordnung, LBO
- Keine Genehmigung für auf dem Dach installierte Solaranlagen erforderlich.
- Solaranlagen sind gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m genehmigungsfrei.
- Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden, ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen.
Zu dem gibt es noch die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg:
Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen.
Bayern, Bayrische Landesbauordnung, BayBo
- Bei Solarenergieanlagen in, auf und an Dach- und Außenwandflächen ist keine Baugenehmigung erforderlich.
- Bei gebäudeunabhängigen Solarenergieanlagen ist eine Baugenehmigung nur dann notwendig, wenn sie höher als 3 m und länger als 9 m sind.
- Unabhängig von ihrer Größe sind Solarenergieanlagen verfahrensfrei, wenn sie im Geltungsbereich einer einschlägigen städtebaulichen Satzung oder einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO liegen und die darin enthaltenen Regelungen über Zulässigkeit, Standort und Größe einhalten.
Berlin, Bauordnung für Berlin, BauOBln
- Laut § 62 der Bauordnung Berlin (BauOBln) sind Solaranlagen verfahrensfrei und damit nicht genehmigungspflichtig.
- Für Solarstromanlagen auf Baudenkmälern, im Ensemble und im Nahbereich von Baudenkmälern besteht eine Erlaubnispflicht.
Bremen, Landesbauordnung, BremLBO
- Alle Solaranlagen an, in und auf Gebäuden sind genehmigungsfrei.
- Photovoltaikanlagen sind genehmigungspflichtig, wenn sie auf Häusern in der Nähe von Kulturdenkmälern und Freianlagen errichtet werden sollen.
Hamburg, Hamburgische Bauordnung, HBauO
- Genehmigungspflichtig sind gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge.
- Alle Solaranlagen an, in und auf Gebäuden sind genehmigungsfrei.
Ab 2023 müssen bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die PV-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden.
Nordrhein-Westfalen, Bauordnung, BauO
- Laut §65 der Landesbauordnung NRW sind Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen genehmigungsfrei.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss Rücksprache mit dem örtlichen Bauordnungsamt gehalten werden.
- Gebäudeunabhängige Solaranlagen sind genehmigungsfrei.
Niedersachsen, Niedersächsische Bauordnung, NbauO
- Solarstromanlagen können an und auf Gebäuden genehmigungsfrei errichtet werden.
- PV-Freiflächenanlagen sind genehmigungspflichtig.
Brandenburg, Landesbauordnung, BbgBO
- Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes.
- Gebäudeunabhängige Solaranlagen sind mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge bis zu 9 Meter genehmigungsfrei.
Dies sind die Vorschriften der acht Bundesländer. Folgen Sie uns auf unserer Website und auf Facebook! Wir werden weiterhin Informationen über die Regelungen der übrigen acht Bundesländer sammeln und zusammenstellen. Wenn Sie sich für Photovoltaik-Module interessieren, können Sie uns kontaktieren und ein Angebot anfordern.