Inhalt:
- IEA: Globaler Ausbau von Photovoltaik und Windenergie übertrifft Regierungsziele
- Schweiz genehmigt abnehmbare Photovoltaikanlage auf Eisenbahnschienen
- Studie empfiehlt Steuerbarkeit von Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt
- Eon-Umfrage: Steigende Kosten bedrohen die Akzeptanz der Energiewende
- Französisches Obergericht weist Klage der Bauerngewerkschaft gegen Agri-Photovoltaik ab
IEA: Globaler Ausbau von Photovoltaik und Windenergie übertrifft Regierungsziele
Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert, dass bis 2030 erneuerbare Energien fast die Hälfte der globalen Stromerzeugung ausmachen werden – konkret 46 %. Erneuerbare Energien expandieren so schnell, dass sie die meisten von den Regierungen festgelegten Ziele übertreffen. Laut dem jüngsten Bericht der IEA, „Renewables 2024“, werden rund 70 Länder, die 80 % der globalen Kapazität für erneuerbare Energien repräsentieren, ihre erneuerbaren Energieziele bis 2030 voraussichtlich erreichen oder übertreffen.
Trotz dieser optimistischen Prognose bleibt der Ausblick jedoch vorsichtig. Bis 2030 wird der Anteil der Erneuerbaren am globalen Gesamtenergieverbrauch voraussichtlich knapp unter 20 % liegen. Im Stromsektor, der immer wichtiger wird, wird die insgesamt installierte Kapazität bis 2030 nur das 2,7-fache des Niveaus von 2022 erreichen. Dies liegt unter dem auf der COP28-Klimakonferenz 2023 vereinbarten Ziel, das eine Verdreifachung der Kapazität vorsieht – ein Meilenstein, der als notwendig erachtet wird, um das Netto-Null-Emissionsziel der IEA bis 2050 zu erreichen.
Der Bericht betont jedoch, dass das Erreichen des Zwischenziels 2030 „vollständig machbar“ ist, wenn die Regierungen die aktuellen Chancen ergreifen. Dazu gehört nicht nur die Formulierung neuer Strategien, sondern auch eine verbesserte Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern, um bessere Finanzierungsbedingungen zu schaffen.
Von 2024 bis 2030 prognostiziert die IEA weltweit etwa 5,5 Terawatt an neu installierter Kapazität für erneuerbare Energien, davon allein 670 Gigawatt in diesem Jahr. Zum Vergleich: Dies entspricht etwa dem Dreifachen des Wachstums, das in den sechs Jahren von 2017 bis 2023 verzeichnet wurde.
Zwei Haupttreiber werden im Bericht hervorgehoben: Solarenergie und China. Photovoltaik (PV) wird 80 % der erwarteten Kapazität ausmachen, womit sie bis 2030 die führende erneuerbare Energiequelle sein wird und jährlich etwa 6.000 Terawattstunden erzeugen wird. Auch die Windkraft wird sich erheblich erholen, wobei das Wachstumstempo im Vergleich zum Zeitraum von 2017 bis 2023 voraussichtlich doppelt so hoch sein wird. Bis 2030 werden Wind- und Wasserkraft fast gleichauf sein, wobei die Windkraft mit rund 5.000 Terawattstunden leicht vorn liegt. Gemeinsam werden Solar- und Windkraft die Wasserkraft bis Ende dieses Jahres als dominante erneuerbare Energiequellen überholen.
China wird bis 2030 fast 60 % des weltweiten Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor beitragen, was bedeutet, dass fast die Hälfte der weltweiten Kapazität für erneuerbare Energien in China installiert wird. Unter den großen Volkswirtschaften wird Indien das schnellste Wachstum verzeichnen, mit 350 Gigawatt neuer Kapazität von 2024 bis 2030 – mehr als das Dreifache des Zuwachses in den vorhergehenden sieben Jahren.
Schweiz genehmigt abnehmbare Photovoltaikanlage auf Eisenbahnschienen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die erste abnehmbare Photovoltaikanlage auf einer Eisenbahnstrecke in der Schweiz genehmigt. Entwickelt vom Schweizer Start-up Sun-Ways, wird die Installation nächstes Jahr auf einem 100 Meter langen Abschnitt der Trans-N-Eisenbahnlinie 221, betrieben von der öffentlichen Verkehrsgesellschaft des Kantons Neuenburg, eingesetzt.
Das Pilotprojekt umfasst 48 Solarmodule mit einer Kapazität von jeweils 380 Watt, was eine Gesamtleistung von 18 Kilowatt ergibt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 621.800 €, und der erzeugte Solarstrom wird in das lokale Netz eingespeist.
Sun-Ways wird mit dem lokalen Energieversorger Viteos und DG-Rail, einem Unternehmen, das sich auf elektrische Eisenbahnsysteme spezialisiert hat, für den Bau des Projekts zusammenarbeiten. Zunächst hatte das BAV den Vorschlag im Sommer 2023 abgelehnt, da technische Informationen zur vorgeschlagenen Technologie fehlten.
Daraufhin arbeitete Sun-Ways mit Branchenexperten zusammen und beauftragte zwei Maschinenbau-Professoren der Haute Ecole d'Ingénierie et de Gestion du Canton de Vaud (HEIG-VD) mit einer unabhängigen Bewertung speziell entwickelter Prototypen. Darüber hinaus führte Geste Engineering, ein Schweizer Spezialist für große Eisenbahnprojekte, eine technische und sicherheitstechnische Analyse durch, um nachzuweisen, dass das System die Sicherheitskriterien für den Betrieb auf einer aktiven Eisenbahnstrecke erfüllt.
„Angesichts der wachsenden Kontroversen um die Installation von Photovoltaikanlagen in den Alpen könnte die Technologie von Sun-Ways eine passende Lösung sein, um die Solarenergieproduktion zu steigern“, erklärte das Unternehmen. „Es nutzt ungenutzten Raum, ohne den Zugverkehr oder Wartungs- und Inspektionsaktivitäten der Gleise zu beeinträchtigen.“
Laut Sun-Ways können die Solarmodule entweder manuell oder mit einer speziell entwickelten Schienenmaschine der Firma Scheuchzer SA, einem Experten für Eisenbahninstandhaltung, installiert werden. Diese Maschine kann angeblich bis zu 1.000 Quadratmeter Solarmodule pro Tag verlegen. Außerdem ist das System abnehmbar, was eine einfache Entfernung während der Gleiswartung ermöglicht.
Genehmigung an mehrere Bedingungen geknüpft
Die Genehmigung des BAV ist an mehrere technische Bedingungen geknüpft, darunter zusätzliche Tests und Messungen, die während der Pilotphase durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass das System keine negativen Auswirkungen auf die Eisenbahninfrastruktur hat.
Darüber hinaus werden Tests durchgeführt, um zu demonstrieren, dass die Installation und Entfernung des Sun-Ways-Systems den Betriebs- und Wartungsanforderungen der Eisenbahnstrecke entsprechen. Diese Versuche werden von RM voie ferrée, einem Unternehmen, das sich auf Eisenbahninspektionen und -sicherheit spezialisiert hat, überwacht.
Studie empfiehlt Steuerbarkeit für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt
Bild: Maysun Solar IBC-Solarmodul 22,5 kWp PV-Projekt
Das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) hat eine Studie mit dem Titel Analyse der Steuerbarkeit von elektrischen Erzeugern und Verbrauchern veröffentlicht, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellt wurde. Die Studie zeigt auf, wie kleine, dezentrale Erzeuger, Speichersysteme und Verbraucher künftig zusammen mit großen Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung in Marktprozesse und Netzbetrieb integriert werden sollten. Diese Integration erfordert eine Steuerung dieser Systeme durch Netzbetreiber, damit sie die Stromerzeugung je nach Bedarf anpassen können. Die zentrale Frage der Studie lautet: Ab welcher Leistung müssen Anlagen technisch zur Steuerung ausgestattet sein?
Die Studie ist in zwei Teile gegliedert: Aktuelle Situation sowie Ziel und Ausblick. Sie untersucht verschiedene Erzeugungstechnologien wie Photovoltaik, Windenergie, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft und konventionelle Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Auf der Verbraucherseite werden Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Stromspeichersysteme betrachtet.
Photovoltaik nimmt eine besondere Stellung in der Studie ein. Während kleine, nicht steuerbare Anlagen in anderen Technologien – typischerweise bis 100 Kilowatt – entweder nahezu nicht existieren (etwa bei Windkraft) oder nur einen geringen Teil der installierten Kapazität ausmachen, ist die Situation bei der Photovoltaik komplexer. Hier liegt die Schwelle für die Steuerbarkeit bereits bei 25 Kilowatt. Eine Analyse des Marktstammdatenregisters ergab, dass von den rund 3,3 Millionen erfassten Photovoltaikanlagen etwa 90 % unter diese 25-Kilowatt-Kategorie fallen. Diese Systeme machen rund ein Drittel der gesamten installierten Kapazität aus, die im August 2023 bei etwa 75 Gigawatt lag; mittlerweile ist sie auf über 93 Gigawatt gestiegen, jedoch dürften die Proportionen ähnlich geblieben sein.
Es ist schwer vorherzusagen, ob der Anteil kleiner Photovoltaikanlagen mit zunehmender Kapazität abnehmen wird und, falls ja, in welchem Ausmaß. Prognosen für steuerbare Verbraucher sind sogar noch schwieriger, da diese – außer Speicher- und öffentlichen Ladeeinrichtungen – nicht meldepflichtig sind. Für die zukünftige Planung empfiehlt die Studie, dass es „äußerst hilfreich“ wäre, wenn private Ladepunkte und Wärmepumpen landesweit in einer einheitlichen Struktur ähnlich wie Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister erfasst würden.
Trotz dieser Datenlücken, insbesondere im zweiten Teil der Studie (Ausblick), der auf vielen Annahmen mit variablen Eingangsparametern basiert, neigen die Autoren bereits dazu, das Netz- und Einspeisemanagement auf kleinere Photovoltaikanlagen auszuweiten. Sie halten es für „wahrscheinlich, dass in Zukunft die Steuerbarkeit oder zumindest eine aktive Rückmeldung für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt erforderlich sein wird.“ Mit der zunehmenden Verbreitung von Heimenergiemanagementsystemen (HEMS) und intelligenten Messsystemen (iMSys) werde es laut den Autoren „möglich sein, dies kosteneffizient und massenmarkttauglich zu erreichen."
Eon-Umfrage: Steigende Kosten gefährden die Akzeptanz der Energiewende
Eine aktuelle Umfrage von Eon zeigt, dass 72 % der Deutschen befürchten, dass steigende Kosten zur Förderung erneuerbarer Energien die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung gefährden. Diese Sorge ist alters- und bildungsübergreifend, wobei die größte regionale Besorgnis in Thüringen (78 %), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (77 %), Sachsen-Anhalt (76 %) und dem Saarland (75 %) herrscht. Die geringsten Bedenken äußerten die Menschen in Hamburg (66 %), Berlin (67 %) und Schleswig-Holstein (69 %).
Auch Diskussionen über Änderungen oder die Abschaffung von Solarsubventionen sind stark präsent. Laut der Umfrage würden 51 % der Befragten auf die Investition in eine Photovoltaikanlage verzichten, wenn der EEG-Einspeisetarif abgeschafft würde. 34 % gaben jedoch an, dass sie auch ohne Subventionen eine Solaranlage auf dem Dach installieren würden. 32 % sagten, sie würden eine Installation in Betracht ziehen, wenn es anstelle des Einspeisetarifs eine einmalige Investitionsförderung gäbe. Eon folgerte aus der Umfrage, dass ein erheblicher Teil des Ausbaus erneuerbarer Energien auch ohne Subventionen erfolgen könnte.
Leonhard Birnbaum, CEO von Eon, äußerte kürzlich, dass erneuerbare Energiequellen keine Betriebssubventionen mehr benötigen. Er betonte, dass die Systemkosten in einem angemessenen finanziellen Rahmen gehalten werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf der Bezahlbarkeit und Akzeptanz der Energiewende liegt. Lars Rosumek, Leiter der Unternehmenskommunikation & Politik bei Eon, unterstrich die Bedeutung der öffentlichen Wahrnehmung der Kosten für die allgemeine Akzeptanz. Er schlug vor, dass jetzt der richtige Zeitpunkt sei, staatliche Subventionen für erneuerbare Energien, insbesondere für Solaranlagen, zu reduzieren, da sie nicht mehr unbedingt erforderlich seien.
Während die Nachfrage nach privaten Photovoltaikanlagen derzeit zurückgeht, bleiben steckbare Solargeräte weiterhin beliebt, und dieser Trend dürfte anhalten. Über 20 % der Mieter gaben an, dass sie in den nächsten fünf Jahren ein Balkonkraftwerk erwerben möchten. Besonders groß ist das Interesse bei den 30- bis 39-Jährigen, von denen 45 % den Kauf eines solchen Systems in Erwägung ziehen.
Der französische Oberste Gerichtshof weist die Klage der Bauerngewerkschaft gegen Agrivoltaik ab
Nach der Verordnung über Agrivoltaik im April 2024 erklärte die Confédération Paysanne ihre Absicht, eine rechtliche Anfechtung einzureichen. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass Agrivoltaik „eine Marketingstrategie ist, die darauf abzielt, Land- und Finanzausbeutung in einer schwierigen Zeit für den Agrarsektor zu legitimieren.“ Am 6. Juni legte die Gruppe beim französischen Obersten Gerichtshof (Conseil d’Etat) Berufung ein, um die Artikel 1, 2 und 4 der Verordnung Nr. 2024-318 vom 8. April 2024 aufzuheben. Diese Verordnung regelt die Entwicklung von Agrivoltaik und die Bedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Ackerland, in Naturräumen oder in Wäldern.
Zur Unterstützung ihrer Klage forderte die Confédération Paysanne den Obersten Gerichtshof auf, die Angelegenheit dem Verfassungsrat vorzulegen. Dabei wurden Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Artikel 54 des am 10. März 2023 verabschiedeten Gesetzes geäußert. „Eine detaillierte Prüfung des Textes lässt uns die Verfassungsmäßigkeit des APER-Gesetzes in Frage stellen“, so die Gewerkschaft. „Wir werden eine Prioritäre Verfassungsfrage (QPC) einreichen: Verstößt das APER-Gesetz gegen die Umweltcharta, indem es die Umwelt- und Biodiversitätsauswirkungen von Solaranlagen außer Acht lässt? Verstoßen die vagen Definitionen von Agrivoltaik und Solarenergie auf angeblich ungenutztem oder brachliegendem Land gegen das verfassungsmäßige Prinzip der Klarheit und Verständlichkeit?“
In ihrem Urteil vom 3. Oktober 2024 (Nr. 494941) wies der Oberste Gerichtshof diese Argumente zurück. „Bei der Verabschiedung von Artikel 54 des Gesetzes vom 10. März 2023 hatten die Gesetzgeber das Ziel, die Produktion erneuerbarer Energien zu steigern und gleichzeitig das verfassungsmäßig anerkannte Ziel des Umweltschutzes voranzutreiben. Darüber hinaus schreibt der neue Artikel L. 111-30 des Städtebaugesetzes vor, dass ‚agrikompatible‘ Anlagen die ökologischen Funktionen des Bodens – einschließlich seiner biologischen, hydrologischen und klimatischen Funktionen – sowie sein landwirtschaftliches Potenzial nicht dauerhaft schädigen dürfen“, erläuterte das Gericht.
Darüber hinaus stellte eine rechtliche Überprüfung fest, dass die Gesetzgeber Anforderungen an die Umkehrbarkeit von Solaranlagen in natürlichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gebieten sowie verpflichtende finanzielle Garantien festgelegt haben. Dies stelle sicher, dass die Rechte zukünftiger Generationen gewahrt bleiben. „Abschließend ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von besonderer Bedeutung, da sie die Produktion erneuerbarer Energien mit dem Umweltschutz in Einklang bringt. Anstatt diese Ziele zu widersprechen, hebt das Gericht hervor, dass erneuerbare Energien – sofern sie ordnungsgemäß reguliert sind – zum Umweltschutz beitragen, was ein verfassungsmäßig anerkanntes Ziel ist“, erklärte Arnaud Gossement, Anwalt und außerordentlicher Professor an der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne. Die Confédération Paysanne hat bislang noch nicht öffentlich auf dieses Urteil reagiert.
Seit 2008 widmet sich Maysun Solar der Herstellung hochwertiger Photovoltaikmodule. Unsere Produktpalette umfasst IBC-, HJT- und TOPCon-Module sowie Balkon-Solaranlagen, die mit fortschrittlicher Technologie gefertigt werden und exzellente Leistung sowie garantierte Qualität bieten. Maysun Solar hat erfolgreich Büros und Lager in vielen Ländern etabliert und langfristige Partnerschaften mit führenden Installateuren aufgebaut! Für die neuesten Angebote zu Solarmodulen oder bei Fragen rund um Photovoltaik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind bestrebt, Ihnen einen zuverlässigen Service zu bieten, und unsere Produkte bieten Ihnen Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Referentie:
Enkhardt, S. (2024b, 26 september). Eon-enquête: Stijgende kosten brengen acceptatie energietransitie in gevaar. Pv Magazine Duitsland. https://www.pv-magazine.de/2024/09/25/eon-umfrage-steigende-kosten-gefaehrden-akzeptanz-der-energiewende/
Siemer, J. (2024, oktober 10). IEA: Wereldwijde uitbreiding fotovoltaïsche en windenergie overtreft zelfopgelegde doelen van meeste regeringen. Pv Magazine Duitsland. https://www.pv-magazine.de/2024/10/09/iea-weltweiter-photovoltaik-und-windkraftzubau-uebertrifft-die-selbst-gesetzten-ziele-der-meisten-regierungen/
Deboutte, G. (2024, oktober 4). Zwitserland keurt afneembaar fotovoltaïsch systeem op treinsporen goed. Pv Magazine Duitsland. https://www.pv-magazine.de/2024/10/04/schweiz-genehmigt-abnehmbare-photovoltaik-anlage-auf-bahngleisen/
Siemer, J. (2024a, 27 september). Studie beveelt regelbaarheid ook aan voor fotovoltaïsche systemen onder 25 kilowatt. Pv Magazine Duitsland. https://www.pv-magazine.de/2024/09/27/studie-empfiehlt-ansteuerbarkeit-auch-fuer-photovoltaik-anlagen-unter-25-kilowatt/
Deboutte, G. (2024b, 11 oktober). Le Conseil d'Etat rejette un recours déposé par la Confédération paysanne contre l'agrivoltaïsme. Pv Magazine Frankrijk. https://www.pv-magazine.fr/2024/10/11/le-conseil-detat-rejette-un-recours-depose-par-la-confederation-paysanne-contre-lagrivoltaisme/
Aanbevolen lectuur: